PEPP GmbH · Mitbestimmung

Betriebsrat und JAV

18 Auszubildende und vier weitere Jugendliche wollen bei PEPP mitreden. Wähle ein Thema, hole dir Fachhilfe und zeige im Erfolgscheck, was du schon kannst.

Auszubildende besprechen ihre Anliegen mit einer Vertreterin im Betrieb.

Dein Weg durch die Themen

Öffne die Fachhilfe, wenn du bei einer Regel unsicher bist. Bearbeite deine Aufgaben und vergleiche danach mit den aufklappbaren Musterlösungen. Jeder der fünf Themenbereiche hat zwei kurze Erfolgschecks.

Musterlösungen nach Material finden
🗳 Themenfeld 01

Wahlrecht und Kandidatur

Wer wählen darf, hat aktives Wahlrecht. Wer selbst kandidieren darf, ist wählbar. Prüfe Alter, Beschäftigungsstatus und beim Betriebsrat zusätzlich die Betriebszugehörigkeit.

Fachhilfe öffnen
Betriebsrat: Arbeitnehmer des Betriebs wählen ab 16. Leiharbeitnehmer sind im Einsatzbetrieb wahlberechtigt, wenn sie dort länger als drei Monate eingesetzt werden. Für eine Kandidatur sind grundsätzlich das vollendete 18. Lebensjahr und sechs Monate Betriebszugehörigkeit erforderlich. § 8 BetrVG enthält Ausnahmen, etwa für neu gegründete Betriebe, und Regeln zur Anrechnung von Vorzeiten.
JAV: Wahlberechtigt sind Arbeitnehmer unter 18 und Auszubildende jeden Alters. Kandidieren dürfen Arbeitnehmer unter 25 sowie Auszubildende jeden Alters. Betriebsratsmitglieder und Personen ohne Wählbarkeit zu öffentlichen Wahlen nach § 8 Abs. 1 Satz 3 BetrVG sind ausgeschlossen. Die sechsmonatige Wartezeit für die Betriebsratskandidatur gilt hier nicht.
Regelwahlen: Betriebsrat alle vier Jahre vom 1. März bis 31. Mai, JAV alle zwei Jahre vom 1. Oktober bis 30. November. Außerhalb dieser Zeiträume sind Wahlen in gesetzlich bestimmten Fällen möglich.
Alter und Rolle getrennt prüfen

Torsten ist 17 und Auszubildender. Prüfe beim Betriebsrat zuerst sein Alter und bei der JAV zuerst seine Ausbildung. So vermeidest du, die beiden Wahlregeln zu vermischen.

Musterlösungen Aufgaben Fachbuch · Personalliste · Rechenfall

Aufgaben Fachbuch · Betriebsratswahl

Betriebsrat wählen ab 16. Kandidieren grundsätzlich ab 18 und nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Reguläre Betriebsratswahl alle vier Jahre.

Personalliste

Die Musterlösung setzt voraus, dass keine der Personen bereits im Betriebsrat sitzt und keine Sonderfälle vorliegen.

PersonBR wählbarBR wahlberechtigtJAV wählbarJAV wahlberechtigt
Sabine SchmitzJaJaNeinNein
Jens MüllerNeinJaNeinNein
Torsten MenneNeinJaJaJa
Michael FuchsJaJaNeinNein
Helma FriedrichNeinNeinNeinNein
Heinz BeckerJaJaJaJa
Hark BlechJaJaJaJa

Rechenfall · Betriebsratswahl bei PEPP Handelsservice

146 dürfen wählen (18 + 34 + 94). 111 können kandidieren ((34 − 7) + (94 − 10)). Dabei wird vorausgesetzt, dass keine anrechenbaren Vorzeiten oder sonstigen Ausnahmen vorliegen.

Erfolgscheck 1 · Ein 17-jähriger Auszubildender darf den Betriebsrat …

Erfolgscheck 2 · Eine 28-jährige Auszubildende darf bei der JAV …

▦ Themenfeld 02

Gründung und Größe

Zähle für jedes Gremium die Personen, die nach der jeweiligen Vorschrift maßgeblich sind. Bei der JAV darfst du niemanden doppelt zählen.

Fachhilfe öffnen
Betriebsrat (§§ 1, 9 BetrVG): In der Regel mindestens fünf ständig wahlberechtigte Arbeitnehmer, davon mindestens drei wählbar. 5–20 Wahlberechtigte ergeben einen Sitz, 21–50 drei. Ab 51 Wahlberechtigten bis zu insgesamt 100 Arbeitnehmern sind es fünf. Bei 101–200 Arbeitnehmern sind es sieben. Ab dieser Stufe stellt § 9 in diesen Größenklassen auf die Zahl der Arbeitnehmer ab.
JAV (§§ 60, 62 BetrVG): Ein Betriebsrat besteht und es gibt in der Regel mindestens fünf Jugendliche unter 18 oder Auszubildende. Bei 5–20 Angehörigen dieser Gruppe gibt es einen Sitz, bei 21–50 drei und bei 51–150 fünf.
Erst zählen, dann die Stufe finden

Schreibe für die JAV zwei Gruppen auf: Auszubildende und weitere Beschäftigte unter 18. Addiere sie erst, wenn du geprüft hast, dass niemand doppelt vorkommt.

Musterlösungen Fall JAV bei PEPP · Aufgaben Fachbuch · Übersicht Betriebsrat und JAV

Fall · JAV und Betriebsrat bei PEPP

Bei 186 Arbeitnehmern hat der Betriebsrat regulär 7 Sitze. Die JAV kann gewählt werden und hat 3 Sitze, weil 18 Auszubildende und vier weitere Jugendliche zusammen 22 Wahlberechtigte ergeben.

Aufgaben Fachbuch · Sitzanzahl

187 Wahlberechtigte → im gemeinten Fall 7 Sitze, sofern die Gesamtzahl der Arbeitnehmer zwischen 101 und 200 liegt. Bei 19 ständig Wahlberechtigten → 1 Sitz, sofern mindestens drei wählbar sind. Bei 2 Wahlberechtigten → kein Betriebsrat.

Aufgaben Fachbuch · Warum die Staffelung?

Mit der Betriebsgröße wachsen typischerweise die Vielfalt der Interessen und der Aufwand der Vertretung. Das Gesetz staffelt deshalb die Sitzanzahl. Je nach Stufe ist die Zahl der Wahlberechtigten oder die Arbeitnehmerzahl maßgeblich.

Übersicht Betriebsrat und JAV

MerkmalBetriebsratJAV
VoraussetzungMindestens 5 ständig Wahlberechtigte, davon 3 wählbarBetriebsrat und mindestens 5 Jugendliche unter 18 oder Auszubildende
RegelwahlAlle 4 JahreAlle 2 Jahre
WahlrechtArbeitnehmer ab 16Arbeitnehmer unter 18 oder in Ausbildung
WählbarkeitGrundsätzlich ab 18 und 6 Monate im BetriebUnter 25 oder in Ausbildung, ohne Betriebsratsmandat
ZusammensetzungGewählte Mitglieder, bei PEPP 7 SitzeGewählte Mitglieder, bei PEPP 3 Sitze
Erfolgscheck 1 · 18 Auszubildende und 4 weitere Jugendliche ergeben …

Erfolgscheck 2 · Bei 22 JAV-Wahlberechtigten hat das Gremium …

◎ Themenfeld 03

Aufgaben von Betriebsrat und JAV

Der Betriebsrat vertritt die Belegschaft. Die JAV nimmt die besonderen Belange von Jugendlichen und Auszubildenden wahr und bringt sie in die Arbeit des Betriebsrats ein.

Fachhilfe öffnen
Betriebsrat (§§ 43, 80 BetrVG): überwacht die Einhaltung von Schutzvorschriften, nimmt Anregungen entgegen und wirkt bei berechtigten Anliegen durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Lösung hin. Er beruft grundsätzlich einmal pro Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung ein und berichtet über seine Tätigkeit.
JAV (§§ 67, 70 BetrVG): nimmt Ausbildungsanliegen auf, wacht über einschlägige Schutzvorschriften, beantragt Maßnahmen beim Betriebsrat und kann Maßnahmen zur Übernahme nach der Ausbildung anstoßen. Sie entsendet grundsätzlich eine Vertretung zu Betriebsratssitzungen. Bei besonders betroffenen Jugendlichen oder Auszubildenden darf die gesamte JAV teilnehmen. Betrifft ein Beschluss sie überwiegend, hat die JAV Stimmrecht.
Vom Anliegen zur Lösung

Die Auszubildenden melden ein Problem. Die JAV sammelt Beispiele und beantragt eine Maßnahme. Der Betriebsrat kann das Anliegen mit der Geschäftsführung besprechen.

Musterlösungen Fall JAV bei PEPP · Lückentext · Zuordnung

Fall · JAV bei PEPP

Die JAV sammelt konkrete Beispiele zu ausbildungsfremden Aufgaben oder Arbeitszeiten, prüft einschlägige Vorgaben und beantragt beim Betriebsrat Maßnahmen, etwa einen verlässlichen Ausbildungsplan. Sie kann beantragen, ein einschlägiges Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Der Betriebsrat bringt das Anliegen gegenüber der Geschäftsführung ein.

Lückentext · Aufgaben des Betriebsrats

Einhaltung von Vorschriften: Überwachung. Anregungen: Arbeitnehmern und Geschäftsführung. Lage des Betriebs: wirtschaftlichen. Anhörung bei Kündigungen: Arbeitgeber. Versammlung im Quartal: Betriebsversammlung. Zur wirtschaftlichen Lage: Umfang und Informationsweg hängen vom Anlass und der Vorschrift ab, etwa Bericht in der Betriebsversammlung (§ 43 Abs. 2) oder Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses (§ 106). Zur Betriebsversammlung: § 43 sieht eine Pflicht vor.

Zuordnung · Betriebsrat oder JAV

Größenstaffel der Belegschaft: BR. Wahlrecht für Beschäftigte unter 18 außerhalb der Ausbildung: JAV. Anliegen über den Betriebsrat einbringen: JAV. Anregungen mit der Geschäftsführung verhandeln: BR. Größenstaffel für Jugendliche und Auszubildende: JAV. Betriebsversammlung: BR. Besonderer Kündigungsschutz: beide. Der Schutz folgt aus dem Amt, nicht aus dem Alter (§ 15 KSchG, § 103 BetrVG).

Erfolgscheck 1 · Der Betriebsrat überwacht die … von Schutzvorschriften.

Erfolgscheck 2 · Bei häufigen ausbildungsfremden Aufgaben kann die JAV …

⇄ Themenfeld 04

Personelle Maßnahmen

Bei einer Kündigung geht es um Anhörung. Bei einer Einstellung kann je nach Unternehmensgröße und Stellung der Person eine Zustimmung erforderlich sein.

Fachhilfe öffnen
Kündigung (§ 102 BetrVG): Der Betriebsrat ist vor jeder Arbeitgeberkündigung anzuhören. Ohne Anhörung ist sie unwirksam. Bei einer außerordentlichen Kündigung kann der Betriebsrat Bedenken unverzüglich, spätestens binnen drei Tagen, mitteilen.
Einstellung (§ 99 BetrVG): In Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor der Einstellung unterrichten und seine Zustimmung einholen. Bei leitenden Angestellten im Rechtssinn greift statt § 99 die rechtzeitige Mitteilung nach § 105 BetrVG.
Achte auf das Verb

Bei einer Kündigung ist „anhören“ entscheidend. Bei einer Einstellung kann „Zustimmung einholen“ erforderlich sein. Die Verben helfen dir, die Rechte auseinanderzuhalten.

Musterlösungen Aufgaben Fachbuch · Kündigung und Einstellung

Aufgaben Fachbuch · Fristlose Kündigung nach tätlichem Angriff

Vor Ausspruch Anhörung mit Mitteilung der Gründe nach § 102. Der Sachverhalt allein entscheidet hier nicht über die Wirksamkeit der Kündigung. Ein Sonderfall wäre ein Betriebsrats- oder JAV-Mitglied mit dem Schutz nach § 103 BetrVG.

Aufgaben Fachbuch · Neuer Abteilungsleiter

Bei mehr als 20 Wahlberechtigten im Unternehmen gilt grundsätzlich § 99. Der Titel allein macht die Person nicht zum leitenden Angestellten. Ist sie es im Rechtssinn (§ 5 Abs. 3), ist die Einstellung nach § 105 rechtzeitig mitzuteilen.

Erfolgscheck 1 · Vor einer fristlosen Kündigung muss der Betriebsrat …

Erfolgscheck 2 · Woran erkennt man, ob § 105 für einen Abteilungsleiter greift?

⚖ Themenfeld 05

Soziale und wirtschaftliche Entscheidungen

Unterscheide zwischen einer laufenden Geschäftsentscheidung, einer größeren Betriebsänderung und einer sozialen Regelung für die Belegschaft.

Fachhilfe öffnen
Urlaubsplan: Bei allgemeinen Urlaubsgrundsätzen und der Aufstellung des Urlaubsplans bestimmt der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG mit, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht.
Wirtschaftliche Angelegenheiten: Der Betriebsrat entscheidet bei Darlehen oder Lieferantenwechsel grundsätzlich nicht mit. Bei wirtschaftlichen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung kann der Wirtschaftsausschuss einzubeziehen sein (§ 106 BetrVG, in der Regel mehr als 100 ständig beschäftigte Arbeitnehmer im Unternehmen).
Betriebsänderung: Bei einer geplanten Stilllegung des ganzen Betriebs oder wesentlicher Betriebsteile kann § 111 BetrVG greifen. In Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 Wahlberechtigten muss der Arbeitgeber den Betriebsrat dann rechtzeitig und umfassend unterrichten und mit ihm beraten, wenn wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile drohen können.
Frag nach dem Gegenstand

Ein Sommerurlaubsplan betrifft die Belegschaft im Alltag. Ein gewöhnlicher Lieferantenwechsel betrifft den Einkauf. Prüfe bei größeren Änderungen zusätzlich die möglichen Folgen für Beschäftigte.

Musterlösungen Aufgaben Fachbuch · Darlehen, Einkauf, Schließung und Urlaubsplan

Aufgaben Fachbuch · Bankdarlehen

Keine unmittelbare Mitbestimmung bei der Kreditentscheidung. Bei besonderer wirtschaftlicher Bedeutung kann eine Unterrichtung und Beratung des Wirtschaftsausschusses erforderlich sein. Der Betrag allein entscheidet das nicht.

Aufgaben Fachbuch · Lieferantenwechsel

Ein gewöhnlicher Wechsel ist eine Einkaufsentscheidung ohne unmittelbare Mitbestimmung. Anders zu prüfen sind erhebliche wirtschaftliche oder personelle Folgen.

Aufgaben Fachbuch · Betriebsteil schließen

Bei einem wesentlichen Betriebsteil und erfüllten Voraussetzungen des § 111 BetrVG rechtzeitige Unterrichtung und Beratung. Ein Interessenausgleich ist zu versuchen, ein Sozialplan kann in Betracht kommen (§§ 112, 112a BetrVG).

Aufgaben Fachbuch · Sommerurlaubsplan

Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG im gesetzlich vorgesehenen Rahmen.

Erfolgscheck 1 · Beim allgemeinen Sommerurlaubsplan hat der Betriebsrat grundsätzlich ein …

Erfolgscheck 2 · Eine wesentliche Betriebsteilschließung erfüllt die Voraussetzungen des § 111 BetrVG. Was ist nötig?